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   OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2002 - 13 B 1186/02   

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https://dejure.org/2002,7248
OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2002 - 13 B 1186/02 (https://dejure.org/2002,7248)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.07.2002 - 13 B 1186/02 (https://dejure.org/2002,7248)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Juli 2002 - 13 B 1186/02 (https://dejure.org/2002,7248)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Feststellung der Aufnahme eines Krankenhauses in den Landes-Krankenhausplan; Notwendigkeit vorbeugenden Rechtsschutzes gegen die Planaufnahme eines anderen konkurrierenden Krankenhauses; Erforderlichkeit der Sicherung eines lediglich theoretischen Rechts; Vereitelung ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2003, 630
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2001 - 9 S 1572/01

    "Konkurrentenklage" wegen Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2002 - 13 B 1186/02
    hierzu auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.11.2001 - 9 S 1572/01 - (den Parteien bekannt).

    hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.11.2001 - 9 S 1572/01 -.

  • BSG, 29.05.1996 - 3 RK 23/95

    Anspruch eines Nicht-Plankrankenhauses auf Abschluß eines Versorgungsvertrages

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2002 - 13 B 1186/02
    Soweit das BSG einen Anspruch eines Krankenhauses auf Abschluss eines Versorgungsvertrages verneint, wenn der Bedarf gedeckt und das Krankenhaus deshalb für eine bedarfsgerechte stationäre Behandlung der GKV-Versicherten nicht erforderlich ist, vgl. BSG, Urteile vom 5.7.2000 - B 3 KR 20/99/ R -, vom 19.11.1997 - 3 RK 6/96 -, MedR 1999, 43, und vom 29.5.1996 - 3 RK 23/95 -, BSGE 78, 233, findet das seine Rechtsgrundlage in §§ 108, 109 SGB V und ist das nicht auf die Grundsätze der Aufnahme in den Landes-Krankenhausplan nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz und dem Landes-Krankenhausgesetz übertragbar.
  • BSG, 05.07.2000 - B 3 KR 20/99 R

    Krankenhaus - Versorgungsvertrag - Klage - ermessensfehlerfreie

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2002 - 13 B 1186/02
    Soweit das BSG einen Anspruch eines Krankenhauses auf Abschluss eines Versorgungsvertrages verneint, wenn der Bedarf gedeckt und das Krankenhaus deshalb für eine bedarfsgerechte stationäre Behandlung der GKV-Versicherten nicht erforderlich ist, vgl. BSG, Urteile vom 5.7.2000 - B 3 KR 20/99/ R -, vom 19.11.1997 - 3 RK 6/96 -, MedR 1999, 43, und vom 29.5.1996 - 3 RK 23/95 -, BSGE 78, 233, findet das seine Rechtsgrundlage in §§ 108, 109 SGB V und ist das nicht auf die Grundsätze der Aufnahme in den Landes-Krankenhausplan nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz und dem Landes-Krankenhausgesetz übertragbar.
  • BSG, 19.11.1997 - 3 RK 6/96

    Anspruch auf Abschluß eines Versorgungsvertrages für ein Spezialkrankenhaus mit

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2002 - 13 B 1186/02
    Soweit das BSG einen Anspruch eines Krankenhauses auf Abschluss eines Versorgungsvertrages verneint, wenn der Bedarf gedeckt und das Krankenhaus deshalb für eine bedarfsgerechte stationäre Behandlung der GKV-Versicherten nicht erforderlich ist, vgl. BSG, Urteile vom 5.7.2000 - B 3 KR 20/99/ R -, vom 19.11.1997 - 3 RK 6/96 -, MedR 1999, 43, und vom 29.5.1996 - 3 RK 23/95 -, BSGE 78, 233, findet das seine Rechtsgrundlage in §§ 108, 109 SGB V und ist das nicht auf die Grundsätze der Aufnahme in den Landes-Krankenhausplan nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz und dem Landes-Krankenhausgesetz übertragbar.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2002 - 13 B 568/02

    Planaufnahmeanspruch eines Krankenhauses sowie eines Krankenhausträgers in den

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2002 - 13 B 1186/02
    hierzu auch OVG NRW, Beschluss vom 10.6.2002 - 13 B 568/02 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2001 - 13 A 5523/98

    Streitwert; Auffangwert

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2002 - 13 B 1186/02
    Nach der Rechtsprechung des Senats vgl. Beschluss vom 26.1.2001 - 13 A 5523/98 - ist die Bedeutung eines Rechtsstreits im Hauptsacheverfahren wegen Planaufnahme mit 8.000,-- DM für das erste Bett und jeweils 1.000,-- DM für jedes weitere Bett zu bemessen, dem nach der neuen Währung etwa 4.000,-- EUR bzw. 500,-- EUR entsprechen.
  • VG Minden, 31.01.2001 - 3 K 4579/98

    Planungskonzept zur Fortschreibung des Krankenhausplans ; Aufnahme von

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2002 - 13 B 1186/02
    Das VG hat in seinem Urteil vom 31.1.2001 - 3 K 4579/98 - erkannt, dass die Antragsgegnerin - Beklagte jenes Verfahrens - zur Bescheidung des Planaufnahmeantrages der Antragstellerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts verpflichtet sei, ein - direkter - Planaufnahmeanspruch der Antragstellerin jedoch nicht bestehe und die Antragsgegnerin im Wege einer Ermessensentscheidung unter den insoweit Planaufnahme begehrenden grundsätzlich qualifizierten Krankenhäusern einschließlich des Krankenhauses der Antragstellerin das geeignetste auszuwählen habe.
  • LSG Sachsen, 03.06.2010 - L 1 KR 94/10

    Vertragsärzte können gerichtlich gegen Krankenhäuser vorgehen

    aa) Während bei der offensiven Konkurrentenklage, bei der mehrere Bewerber um die Zuerkennung einer nur einmal zu vergebenden Berechtigung streiten, die Sozialgerichte die Anfechtungsbefugnis des übergangenen Bewerbers schon lange grundsätzlich für gegeben erachten (siehe nur BSG, Urteil vom 05.11.2003 - B 6 KA 11/03 R - BSGE 91, 253 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 1, jeweils Rn. 8), wurde sie von den Verwaltungsgerichten im Krankenhausplanungsrecht abgelehnt (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.11.2001 - 9 S 772/01 - NVwZ-RR 2002, 504, 505 im Ergebnis aber offengelassen; Oberverwaltungsgericht [OVG] Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.07.2002 - 13 B 1186/02 - NVwZ 2003, 630, 631), bis das BVerfG in einem Kammerbeschluss vom 14.01.2004 (1 BvR 506/03 - NZS 2004, 199, 200 f.) entschieden hat, dass zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes dem übergangenen Krankenhaus zeitnah die Möglichkeit der Drittanfechtung des Feststellungsbescheides über die Aufnahme in den Krankenhausplan eingeräumt werden muss.
  • VG Minden, 05.12.2002 - 3 L 1300/02

    Bedarf an hämatologischen Betten

    Zur weiteren Begründung nimmt das Gericht insoweit Bezug auf die Gründe des Beschlusses des 13. Senats des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18. Juli 2002 - 13 B 1186/02 -, denen es sich im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung für das vorliegende Verfahren anschließt.

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf den §§ 20 Abs. 3, 13 Abs. 1 Satz 1 GKG - vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18. Juli 2002 - 13 B 1186/02, S. 8 f. -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2014 - 13 A 2508/13

    Geeignetheit einer Klinik zur Bedarfsdeckung hinsichtlich der Grundlagen zur

    vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 2011 - 3 C 17.10 -, DVBl 2011, 895 = juris, Rn. 28, OVG NRW, Urteil vom 5. Oktober 2010 - 13 A 2070/09 -, a. a. O., juris, Rn. 70, sowie Beschluss vom 18. Juli 2002 - 13 B 1186/02 -, NVwZ 2003, 630 = juris, Rn. 10.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2003 - 13 B 2513/02

    Anspruch auf Recht auf Aufnahme in den Landeskrankenhausplan

    Das hat der Senat in seinem den Beteiligten bekannten Beschluss vom 18. Juli 2002 - 13 B 1186/02 -, an dem er festhält, ausgeführt.
  • VG Greifswald, 28.08.2017 - 3 B 967/17

    Krankenhausrecht einschl. Krankenhauspflegesätze

    Es unterfällt seinem Risikobereich, wenn er in Kenntnis des Zusammenspiels zwischen der Krankenhausplanung nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz und der GKV-Versorgung nach dem Sozialgesetzbuch V eine Abteilung bzw. Betten ohne vorherige Planaufnahme oder Abstimmung mit der Krankenhausplanungsbehörde aufbaut bzw. unterhält (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 18.07.2002 - 13 B 1186/02 -, juris Rn. 7).
  • VG Minden, 28.04.2004 - 3 L 1300/02

    Aufnahme einer Fachabteilung für Hämatologie in den Krankenhausplan des Landes

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf den §§ 20 Abs. 3, 13 Abs. 1 Satz 1 GKG - vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18. Juli 2002 - 13 B 1186/02 - -.
  • VG Arnsberg, 22.12.2005 - 3 K 2733/99

    Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage; Anspruch auf Aufnahme von 30

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18. Juli 2002 - 13 B 1186/02 -.
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